ZURICH BIKE- & SKI-VERSICHERUNG
Exklusives Angebot beim Kauf eines neuen (E-)Bikes oder Ski-Sets bei Gigasport.
Gigasport und Zurich haben für Sie den optimalen Versicherungsschutz, wenn es um die Absicherung Ihres neuen Lieblingsbikes oder Ihrer neuen Wintersportausrüstung geht. Der Abschluss geht rasch und unkompliziert direkt im Store bei Ihrem/Ihrer Verkäufer*in.
VORTEILE
- Keine Unterschrift – einfacher und bequemer Verkaufsprozess
- Keine Kundendaten – Rechnung ist der Nachweis über den Versicherungsschutz
- Einmalprämie im Store – Prämienverrechnung direkt an der Gigasport Kassa
- Einfache Schadenmeldung – über eine gemeinsame Landingpage
- Umgehender Versicherungsschutz ab der ersten Minute – unmittelbar nach Zahlung der Prämie besteht ein bis zu 100%iger Schutz
Nähere Infos erfahren Sie im Gigasport Store.
FAQ
Wie kommt der Versicherungsvertrag zustande?
Der Abschluss der Versicherung erfolgt zeitgleich mit dem Kauf Ihres neuen Bikes / Skisets direkt an der Kassa im Gigasport-Store oder online. Dabei schließt Sie Gigasport in einen Gruppenversicherungsvertrag ein. Es gelten folgende Vertragsbedingungen, welche man sich vor Abschluss aushändigen lassen kann:
https://www.zurich.at/gigasport-bike-versicherung
https://www.zurich.at/gigasport-ski-versicherung
Angaben von persönlichen Daten sind bei Abschluss der Bike-Versicherung nicht erforderlich und es ist auch keine Unterschrift notwendig.
Wie ist die Versicherungsprämie zu bezahlen?
Die Versicherungsprämie ist vom gewählten Produkt abhängig und wird direkt an der Kassa im Gigasport-Store bezahlt. Der Zahlungsbeleg (Kassabon) ist Ihr Versicherungsnachweis.
Was muss ich im Schadenfall tun?
- Bitte melde Sie den Schaden unverzüglich über die Online-Schadenmeldung unter:
https://www.zurich.at/gigasport-bike-versicherung
https://www.zurich.at/gigasport-ski-versicherung - Laden Sie bitte ein Foto Ihres Zahlungsbeleges (Kassabon) für Ihr Bike bzw. Ihr Skiset und die abgeschlossene Versicherung hoch.
- Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls oder Beraubung muss auch eine polizeiliche Anzeigenbestätigung hochgeladen werden.
- Danach können wir Ihren Leistungsfall schnell bearbeiten und bitten Sie, bei Bedarf bei der Schadenaufklärung mitzuwirken.
Wie ist die Ersatzleistung im Schadenfall geregelt?
Neuwertentschädigung des Bikes und des fix montierten Zubehörs entsprechend gewähltem Versicherungspakets ab Kaufdatum für 2 bzw. 3 Jahre. Bei Abschluss der Verlängerungsoption um 2 Jahre (ausgenommen Kids-Bike-Schutz) beträgt die Entschädigungsleistung im Schadenfall 75% des Neuwertes.
Bei Totalschaden, wenn die Kosten der Wiederherstellung den Wiederbeschaffungswert übersteigen: Neuwertentschädigung des Bikes in den ersten beiden Jahren nach Eigentumserwerb.
Bei Teilschaden: Die Ersatzleistung errechnet sich auf Grundlage der notwendigen Kosten der Wiederherstellung des versicherten Bikes oder der beschädigten Teile bzw. der notwendigen Kosten einer Wiederbeschaffung der in Verlust geratenen Teile.